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   OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98   

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https://dejure.org/1998,7195
OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,7195)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,7195)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 1998 - 3 Ws 200/98 (https://dejure.org/1998,7195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 StPO; § 124 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 StPO
    Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der Sicherheit wegen Nichteinhaltung der erteilten Meldeauflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der Sicherheit wegen Nichteinhaltung der erteilten Meldeauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 123 Abs. 1, 2, §124 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96

    Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
    Anhaltspunkte dafür, daß ein Verfall eingetreten sein könnte, lagen nach den obigen Ausführungen vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1990, 97 [OLG Düsseldorf 05.09.1989 - 1 Ws 788/89] und Beschluß vom 8. Dezember 1995 - 1 Ws 921 und 972 - 973/95 - in DRsp-ROM Nr. 1996/4803; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 270).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95

    Aufforderung durch öffentliche Zustellung auf Gurnd des unbekannten

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
    Das führt, weil es sich insoweit um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler handelt und die Anhörung eine Entscheidungsvoraussetzung darstellt, dazu, daß - abweichend von § 309 Abs. 2 StPO - das Beschwerdegericht nicht selbst entscheiden kann, sondern die Sache auch nach Rechtskraft des Urteils an den letzten Tatrichter, hier die Strafkammer (vgl. OLG Stuttgart a.a.O. S. 214; KK-Boujong a.a.O. § 124 Rdn. 8) - zurückverweist (vgl. OLG Hamm StV 1995, 594; OLG Düsseldorf DRsp-ROM 1996/4803).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 1 Ws 788/89
    Auszug aus OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
    Anhaltspunkte dafür, daß ein Verfall eingetreten sein könnte, lagen nach den obigen Ausführungen vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1990, 97 [OLG Düsseldorf 05.09.1989 - 1 Ws 788/89] und Beschluß vom 8. Dezember 1995 - 1 Ws 921 und 972 - 973/95 - in DRsp-ROM Nr. 1996/4803; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 270).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1984 - 1 Ws 397/83

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines für gegenstandslos erklärten Haftbefehls und

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Beschluß vom 30. Januar 1984 (abgedruckt in Die Justiz 1984, 213) ausgeführt hat, gegen die Freigabe der Sicherheit stehe der Staatsanwaltschaft - ebenso wie dem Verurteilten und dem Sicherungsgeber - (nur) die sofortige Beschwerde offen, vermag der Senat dieser Ansicht in der diesem Wortlaut nach angenommenen allgemeinen Form nicht zu folgen.
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